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   VG Ansbach, 27.02.2008 - AN 6b D 07.01516   

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VG Ansbach, 27.02.2008 - AN 6b D 07.01516 (https://dejure.org/2008,76115)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.02.2008 - AN 6b D 07.01516 (https://dejure.org/2008,76115)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - AN 6b D 07.01516 (https://dejure.org/2008,76115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Intimes Verhältnis zwischen Lehrer und - zu Beginn - minderjähriger Schülerin über Jahre hinweg; fehlende Milderungsgründe; Anforderungen an Klageschrift; Ausschluss von Zeugeneinvernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 27.10.2004 - 16a D 03.3070
    Auszug aus VG Ansbach, 27.02.2008 - AN 6b D 07.01516
    Dies hat dann zwingend dessen Entfernung aus dem Dienst zur Folge (BayVGH, Urteil vom 27.10.2004, 16 a D 03.3070 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).

    2.2 Nur ausnahmsweise kann bei außergewöhnlichen Milderungsgründen und bei ganz geringfügiger Intensität sexuell intendierter Handlungen eine andere Betrachtungsweise angezeigt sein (BayVGH vom 27.10.2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

    Auszug aus VG Ansbach, 27.02.2008 - AN 6b D 07.01516
    Im Übrigen wäre auch ein gegebenenfalls vorliegender Verfahrensfehler in diesem Sinne letztlich ohne Auswirkung auf das Verfahren und die zu treffende Entscheidung gewesen (vgl. Zängl, BayDG, Stand Juli 2007, Art. 50, RdNr. 14; BVerwG vom 25.1.2007 - 2 A 3/05 - NVwZ 2007, 960; sowie Art. 53 Abs. 3 BayDG).
  • BVerwG, 19.09.2001 - 2 WD 9.01
    Auszug aus VG Ansbach, 27.02.2008 - AN 6b D 07.01516
    Solche könnten sich zunächst aus einer Vernachlässigung der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung ergeben und bei der Bemessung der Maßnahme mildernd berücksichtigt werden (BVerwG vom 19.9.2001 - 2 WD 9.01; OVG Nordrhein-Westfalen vom 19.9.2007 - 21 d A 4059/06).
  • BVerwG, 27.02.2002 - 2 WD 18.01

    Vielfache Untreue in Tateinheit mit Urkundenfälschung; Vereinbarkeit der

    Auszug aus VG Ansbach, 27.02.2008 - AN 6b D 07.01516
    Dabei gilt allerdings, dass für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Dienstpflichten zunächst jeder Beamter allein verantwortlich ist (BVerwG vom 27.2.2002 - 2 WD 18/01).
  • BVerwG, 18.06.2003 - 2 WD 50.02

    Ungenehmigte Nebentätigkeit gegen Entgelt; nicht genehmigte betriebsärztliche

    Auszug aus VG Ansbach, 27.02.2008 - AN 6b D 07.01516
    Nur ausnahmsweise kann eine fehlende oder mangelhafte Dienstaufsicht als Ursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn Kontrollmaßnahmen durch Vorgesetzte auf Grund besonderer Umstände unerlässlich waren und pflichtwidrig unterlassen worden sind (BVerwG vom 18.6.2003 - 2 WD 50.02) oder eine Überforderungssituation vorlag, die ein hilfreiches Eingreifen von Vorgesetzten verlangt hätte (BVerwG vom 18.2.2004 - 2 WD 11.03).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - 21d A 4059/06

    Auslegung des Begriffs "Schwere des Dienstvergehens" bei einem sog.

    Auszug aus VG Ansbach, 27.02.2008 - AN 6b D 07.01516
    Solche könnten sich zunächst aus einer Vernachlässigung der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung ergeben und bei der Bemessung der Maßnahme mildernd berücksichtigt werden (BVerwG vom 19.9.2001 - 2 WD 9.01; OVG Nordrhein-Westfalen vom 19.9.2007 - 21 d A 4059/06).
  • BVerwG, 18.02.2004 - 2 WD 11.03

    Zugriff auf Vermögen; Vermögen des Dienstherrn; Tatmilderungsgrund;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.02.2008 - AN 6b D 07.01516
    Nur ausnahmsweise kann eine fehlende oder mangelhafte Dienstaufsicht als Ursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn Kontrollmaßnahmen durch Vorgesetzte auf Grund besonderer Umstände unerlässlich waren und pflichtwidrig unterlassen worden sind (BVerwG vom 18.6.2003 - 2 WD 50.02) oder eine Überforderungssituation vorlag, die ein hilfreiches Eingreifen von Vorgesetzten verlangt hätte (BVerwG vom 18.2.2004 - 2 WD 11.03).
  • VG Ansbach, 02.06.2006 - AN 1 S 06.01923
    Auszug aus VG Ansbach, 27.02.2008 - AN 6b D 07.01516
    Den vom Beklagten gestellten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid vom 15. Mai 2006 hat das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach mit rechtskräftigem Beschluss vom 2. Juni 2006 (AN 1 S 06.01923) abgelehnt.
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